Frerichs ambulante Pflegedienste – Unsere Leistungen
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören Leistungen der Pflegeversicherung aus dem Bereich SGB XI:
- Waschen
- Duschen
- Nagelpflege
- An-und Auskleiden
- Mobilisation
- Baden
- Haarwäsche
- Rasieren
- Lagern und Umbetten
- Inkontinenzversorgung
Wir pflegen in kleinen Pflegegruppen,damit Sie als unser Kunde immer wieder bekannte Gesichter sehen und die Menschen, die Sie pflegen, kennenlernen können.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege zählen Leistungen aus dem Bereich Krankenkasse SGB V. Der behandelnde Arzt stellt hier die notwendige Versorgung des Patienten fest. Im Sinne einer engen Zusammenarbeit setzen wir uns gern mit dem Arzt in Verbindung und setzen uns für Ihre Interessen beim Genehmigungsverfahren durch die Krankenkasse ein.
- Wundversorgung
- Injektionen
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- PEG-Versorgung
- Stoma-und Urostomaversorgung
- Blasenkatheter
- Medikamentengabe
- Richten von Medikamen
- Kompressionsstrümpfe und Strumpfhosen
Dies sind nur einige Beispiele aus unserem Leistungskatalog. Wir beraten Sie gern telefonisch und besuchen Sie nach einer ersten Kontaktaufnahme zu Hause.
Svenja:
„Warum habe ich die Altenpflege gewählt? Das dankbare Lächeln einer älteren Dame macht glücklicher, als Geld es je könnte.”
Begutachtungen nach § 37 III SGB XI
Falls Sie oder ihre Angehörigen Leistungen der Pflegekassen erhalten, besteht die Möglichkeit der Sach-, Geld-, und der Kombileistung.
Falls Sie sich für die Geldleistung entschieden haben, also eine Person aus Ihrem persönlichen Umfeld die Pflegeleistung erbringt, erfolgt in regelmäßigen Abständen eine professionelle Beratung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung. Diese wird in § 37 III SGB XI näher erläutert:
§ 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
(...)
(3) Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben
- 1. bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
- 2. bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal
eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder, sofern dies durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vor Ort nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht angestellte Pflegefachkraft abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen.
Die in § 37 III SGB XI beschriebene Pflegeberatung wird von unseren speziell geschulten Mitarbeitern vorgenommen. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist eine kurzfristige und flexible Terminvereinbarung problemlos möglich. Wir beraten sie gerne in ihren privaten Räumlichkeiten, um uns vor Ort ein genaues Bild ihrer Pflegesituation zu machen. Daraufhin können wir eine völlig individuelle Beratung bezüglich Pflegetechniken, Pflegehilfsmitteln, eventuellen Umbaumaßnahmen und den Leistungsangeboten der diversen Pflegkassen durchführen.
Weitere Angebote
Zur Behandlungspflege zählen Leistungen aus dem Bereich Krankenkasse SGB V. Der behandelnde Arzt stellt hier die notwendige Versorgung des Patienten fest. Im Sinne einer engen Zusammenarbeit setzen wir uns gern mit dem Arzt in Verbindung und setzen uns für Ihre Interessen beim Genehmigungsverfahren durch die Krankenkasse ein.
- Beratung zur Erlangung eines Pflegegrades
- Hilfe bei Anträgen an die Pflegekassen
- Vermittlung von kurz-, teil- oder vollstationärer Pflege
- Krankenhausvermeidungspflege
- Vermittlung von Fußpflege
- Vermittlung von Krankengymnastik
- Hausnotruf
- Frisöre
- Beratung und Organisation von Hilfsmitteln